Rechtliche Aspekte eines eigenen Swimmingpools

Es ist der Traum vieler Menschen: Ein eigener Pool im Garten. Manche haben sich diesen Traum bereits erfüllt und einige sparen vielleicht gerade auf ein eigenes Schwimmbad oder planen bereits den Schwimmbadbau. Doch an was man bei aller Vorfreude unbedingt denken sollte, ist die rechtliche Seite eines Poolbaus. Denn wenn man mit dem Bau bereits angefangen hat oder ihn vielleicht sogar schon beendet hat und das Bauamt plötzlich vor der Tür steht, kann der Traum vom Pool ganz schnell zum Albtraum werden.
Was jeder Poolbesitzer wissen sollte ist, dass er laut Gesetz für die Sicherheit seines Schwimmbads verantwortlich ist. Somit trägt er auch dann die Schuld, wenn beispielsweise ein Kind unbefugt das Grundstück betritt und einen Unfall im Pool erleidet. Denn Kleinkinder können auch dann ertrinken, wenn sie eigentlich noch im Wasser stehen können, deshalb sollte man bei allen Pools generell lieber zu viele als zu wenige Vorsichtsmaßnahmen treffen- auch wenn man selbst keine Kinder hat.

Wer eine Schwimmbadüberdachung über seinen Pool gebaut hat, sollte diese am besten in der Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung eintragen lassen, damit sie auch bei Sturm- und Hagelschäden versichert ist.
Außerdem sollte man vor dem Poolbau herausfinden, welche Regelungen und Baubedingungen im eigenen Bundesland gelten, da es hier von Region zu Region Unterschiede geben kann. Generell muss immer der für das jeweilige Bundesland vorgeschriebene Abstand zur Nachbargrenze eingehalten werden, damit es keinen unnötigen Ärger gibt und der Nachbar im ungünstigsten Fall zu Recht dafür sorgen kann, dass der Pool entfernt werden muss. In der Regel gelten Schwimmbecken von einem Volumen bis zu 100 m³ als Bewilligungsfrei, jedoch sollte man sich rechtzeitig beim zuständigen Bauamt informieren, ob eine Bauanmeldung oder Baufertigmeldung eingereicht werden muss. Teilweise gibt es auch Ausnahmen und man darf beispielsweise aufgrund der Landwirtschaft, Naturschutzgebieten, Denkmalschutz, besonderen Außenbereich Regelungen etc. keinen Pool auf sein Grundstück bauen.

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